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GRIMM Flusskreuzfahrten CroisiEurope

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Eine Flusskreuzfahrt ist eine angenehme Art eine Entdeckungsreise mit Erholung zu verbinden. Entspannen Sie an Bord während Ihr Schiff Sie von Sehenswürdigkeit zu Sehenswürdigkeit bringt. Entdecken Sie die vielfältigen Angebote.

ABHOLSERVICE UNSER

ABHOLSERVICE UNSER ABHOLSERVICE: VON HAUSTÜR ZU HAUSTÜR! Urlaub von Anfang an Wer kennt nicht das Problem: Wie komme ich zum Reisebus? Über das Thema, wie Sie sicher, pünktlich und bequem zu Ihrer Abfahrtsstelle gelangen, haben wir uns viele Gedanken gemacht. Deshalb bieten wir Ihnen einen erstklassigen Service: bei allen Reisen holen wir Sie vor Ihrer Haustüre ab und bringen Sie natürlich auch wieder nach Hause – und das alles ist bereits im Reisepreis enthalten. Ihre Urlaubsreise beginnt und endet vor der Haustür. Kein Koffertragen mehr. Entspann tes Reisen von Anfang an. Zuverlässiges Abholen von Ihrem Zuhause. Wiesbaden Frankfurt Offenbach Bad Kreuznach Kaiserslautern Alzey Mainz Wörth Pfungstadt Groß-Gerau Heppenheim Walldürn Mudau Ludwigshafen Mannheim Bad Bad Eberbach Mergentheim Dürkheim Speyer Heidelberg Mosbach Neustadt Sinsheim Künzelsau Landau Öhringen Germersheim Neckarsulm Kandel Worms Karlsruhe Darmstadt Bruchsal Erbach -Michelstadt Bretten Heilbronn Vaihingen Aschaffenburg Wertheim Miltenberg Backnang Würzburg Schwäbisch Hall Ochsenfurt Rothenburg ob der Tauber Rastatt Pforzheim Ludwigsburg Baden-Baden Gaggenau Calw Stuttgart Und so funktioniert es: Mit den Reiseunterlagen teilen wir Ihnen die Telefonnummer unseres Partners mit, der Sie von zu Hause abholen wird. Bei diesem erfragen Sie 1-2 Werktage vor Abreise Ihre genaue Abholzeit und können auch gleich noch letzte Informationen zur Abholung austauschen. Für die Heimfahrt am Rückreisetag sorgen wir natürlich auch. Dieser Abholservice gilt für alle Orte, die sich innerhalb des grünen Bereiches befi n- den (auch wenn sie nicht eingezeichnet sind). Kunden, die im gelben Bereich wohnen, erhalten den Haustürservice gegen einen Aufpreis von B 9,- pro Person (für Hin- und Rückfahrt insgesamt). Weitere Zustiegsmöglichkeiten: Für Gäste, die aus einem Ort kommen, der sich nicht auf unserer Karte befi ndet, nennen wir gerne Punkte entlang der Hauptrei sestrecke, an denen Sie zusteigen können (z.B. Pendlerparkplätze oder Rast stätten). Selbstverständlich holen wir Sie auch an jedem Ort außerhalb des farbig markierten Bereiches ab – gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot! 16 Abholservice

Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Für alle Pauschalreisen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Diese dienen hauptsächlich dem Verbraucherschutz und kommen Ihnen zugute. Wir halten uns an diese Bestimmungen und sind daher dazu verpfl ichtet Sie vor der Buchung einer Reise über einige Dinge aufzuklären. Um die telefonische Buchung unkompliziert zu ermöglichen und nicht unnötig in die Länge zu ziehen, haben wir eine angenehmere Lösung für unsere Gäste gefunden. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise und Bestimmungen (Seite 17-19) aufmerksam durch. Unsere Mitarbeiter/innen werden Sie am Telefon bei der Buchung danach fragen und wir bitten Sie dann mit „Ja, ich habe die Hinweise und Bestimmungen gelesen“ zu antworten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Alle Reisen in diesem Katalog bieten Ihnen ein hohes Maß an Erlebnissen und Programm. Die körperlichen Anforderungen, die Sie hierfür mitbringen sollten, sind abhängig vom Reiseziel. Ein Mindestmaß an Fitness ist aber bei allen Reisen erforderlich. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht alle Bestandteile unserer Reisen barrierefrei sind. Sehr gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit weiteren Informationen zu den einzelnen Ausfl ugsprogrammen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an! Ihre wichtigsten Rechte als unser Reisegast Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. GRIMM-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befi ndet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. GRIMM-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (im Schadensfall zu kontaktieren: HanseMerkur Vers. AG - Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, +49 40 53799360) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GRIMM- Reisen GmbH verweigert werden. Gesetzliche Bestimmungen 17

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